Anpassung der Meldeliste zum 1.1.2025

Die AKBW hat zum 1.1.2025  die folgenden Anpassungen der Meldeliste vorgenommen:

  • Triel: nur außerhalb des Lkr. FR meldepflichtig
  • Baltische Heringsmöwe: Fotobeleg erforderlich
  • Zwergscharbe: nicht mehr meldepflichtig
  • Zwergohreule: nicht mehr meldepflichtig

Die neue Meldeliste finden Sie hier.

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