Die Meldeliste enthält alle Vogelarten für die eine Dokumentation in Baden-Württemberg erforderlich ist.
Sie führt die von der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) bearbeiteten, nationalen Seltenheiten nicht mit auf. Details zur Struktur der nationalen Kommission und die deutschlandweite Meldeliste
finden Sie unter https://www.dda-web.de/dak. Meldungen nationaler Seltenheiten werden auch von der AKBW bearbeitet, mit einer Empfehlung an die DAK weitergeleitet und von dieser abschließend beurteilt.
Selbstverständlich sollten auch Arten und Unterarten, die nicht auf der Liste stehen, aber bislang in Baden-Württemberg noch nicht nachgewiesen wurden, ausführlich dokumentiert werden. Das gilt auch für (mutmaßliche) Hybriden, an denen mindestens eine meldepflichtige Art beteiligt ist.
Hier können sie die aktuelle Meldeliste der AKBW (Stand 1.1.2026) herunterladen:
Meldeliste_AKBW_2026_alphabetisch
Meldeliste_AKBW_2026_Systematisch
Di
e AKBW arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Seltene Brutvögel in Baden-Württemberg (SBBW) in der OGBW zusammen. Insbesondere die Aufhebung der Meldepflicht bestimmter seltener Vogelarten für bestimmte Landkreise infolge von Brutansiedlungen werden mit der SBBW abgestimmt. Die SBBW veröffentlicht ihre Berichte in den Ornithologischen Jahresheften Baden-Württemberg. Nachfolgend finden Sie die Links zu den einzelnen Berichten der SBBW:
Zitronenstelze (Foto: I. Weiß)

