Die AKBW übernimmt ab dem 1.1.2024 die Teile des Bearbeitungsgebiets der
AKB, die innerhalb der baden-württembergischen Landesgrenze liegen. Meldungen in den schweizerischen und österreichischen, bzw. bayerischen Teilen des Bodensees gehen an die entsprechenden nationalen Seltenheitenkommissionen, bzw. die Bayerische Avifaunistische Kommission (BAK)
Dies zieht eine Anpassung der Meldeliste der AKBW nach sich. Hier die wichtigsten Änderungen:
Folgende Arten werden von der Meldeliste gestrichen:
- Ringel-, Rothals-, Zwergkanada-, Kurzschnabel-, Schnee, Zwerggans (Meldungen nur bei begründetem Verdaucht auf Wildvögel (d.h. ohne Züchterringe und entsprechendem Verhalten)
- Rot-, Birk-, Steinhuhn
- Eistaucher
- Pfuhlschnepfe
- Brandseeschwalbe
- Weißkopf-Schwanzmeise (A. c.caudatus)
