Die AKBW hat zum 1.1.2025 die folgenden Anpassungen der Meldeliste vorgenommen:
- Triel: nur außerhalb des Lkr. FR meldepflichtig
- Baltische Heringsmöwe: Fotobeleg erforderlich
- Zwergscharbe: nicht mehr meldepflichtig
- Zwergohreule: nicht mehr meldepflichtig
Die neue Meldeliste finden Sie hier.
