Der Umlauf November 2017 ist nun online und kann unter Bearbeitungsstand eingesehen werden.
Die Meldeliste wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 angepasst. Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
- Felsenschwalbe: diese Landkreise sind von der Meldepflicht ausgenommen: LÖ, FR, OG, WT
- Schlagschwirl: wird neu in die Meldeliste aufgenommen
- Sumpfohreule: aufgrund der konstant hohen Nachweiszahlen wird die Meldepflicht aufgehoben
- Zaunammer: wird von der Meldeliste gestrichen
- Zippammer: nur der Landkreis HD wird künftig von der Meldepflicht ausgenommen
Aktualisierung der Homepage:
- Die AKBW arbeitet eng mit der AG Seltene Brutvögel in Baden-Württemberg (SBBW) in der OGBW zusammen. Auf die Berichte der SBBW wird unter Meldeliste verlinkt.
