Die Meldeliste enthält alle Vogelarten für die eine Dokumentation erforderlich ist. Sie führt auch die von der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) bearbeiteten, nationalen Seltenheiten mit auf.
Details zur Struktur der nationalen Kommission und die deutschlandweite Meldeliste finden Sie unter https://www.dda-web.de/dak. Meldungen nationaler Seltenheiten werden auch von der AKBW bearbeitet, mit einer Empfehlung an die DAK weitergeleitet und von dieser abschließend beurteilt.
Für das Bodenseegebiet bearbeitet die Avifaunistische Kommission Bodensee (AKB) die Nachweise seltener Vogelarten. Weitere Informationen zur AKB und der Meldeliste finden Sie unter: http://www.bodensee-ornis.de/die-oab/avifaunist-kommission-bodensee/. Der Bearbeitungsraum der AKB schließt umfasst den in der Grafik mit einer roten Linie umgrenzten Raum.
Selbstverständlich sollten auch Arten und Unterarten, die nicht auf der Liste stehen, aber bislang in Baden-Württemberg noch nicht nachgewiesen wurden, ausführlich dokumentiert werden. Das gilt auch für (mutmaßliche) Hybriden, an denen mindestens eine meldepflichtige Art beteiligt ist.
Die AKBW arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Seltene Brutvögel in Baden-Württemberg (SBBW) in der OGBW zusammen. Insbesondere die Aufhebung der Meldepflicht bestimmter seltener Vogelarten für bestimmte Landkreise infolge von Brutansiedlungen werden mit der SBBW abgestimmt. Die SBBW veröffentlicht ihre Berichte in den Ornithologischen Jahresheften Baden-Württemberg. Nachfolgend finden Sie die Links zu den einzelnen Berichten der SBBW:
Hier können sie die aktuelle Meldeliste der AKBW (Stand 1.1.2023) herunterladen:
Zitronenstelze (Foto: I. Weiß)