Ornitho.de-Validierung

Die in Ornitho.de eingegebenen Daten sind Gegenstand wissenschaftlicher Auswertungen. Um eine solide Datenbasis, die auf der Vergleichbarkeit, Reproduzierbarkeit und Nachvollziehbarkeit der vorliegenden Nachweise seltener Vogelarten beruht, zu gewährleisten, ist es die Aufgabe der AKBW die Einhaltung dieser drei Kriterien zu gewährleisten, um möglichst valide Aussagen über die Veränderung der Avifauna in Baden-Württemberg treffen zu können. Aus diesem Grund begutachtet die AKBW bzw. Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK) die in Ornitho.de eingegebenen Daten seltener Vogelarten.Sie erkennen eine solche Art an dem Dreieckssymbol mit einem Ausrufezeichen.

Um eine solche Begutachtung zu ermöglichen, benötigen die Kommissionen von den Nachweisen, die Arten ihrer jeweiligen Meldelisten betreffen, schriftliche Dokumentationen.

Eine Begutachtung kann auch für außergewöhnliche Nachweise von Arten die nicht auf der Meldeliste stehen, notwendig werden, wie z. B. für Nachweise von Individuen, die weit außerhalb des normalen räumlichen oder zeitlichen Auftretens liegen oder in ungewöhnlich hoher Anzahl festgestellt wurden. Solche Nachweise werden zum einen durch die Auto-Validierungsfunktion in Ornitho.de automatisch oder durch Ihren Regionalkoordinator mit einem blauen Fragezeichen gekennzeichnet (zur Erklärung der Symbole in Ornitho.de siehe: http://www.ornitho.de/index.php?m_id=41 ).

Wurde es bei einem Ornitho.de-Eintrag versäumt, eine solche Dokumentation einzureichen, bzw. ist es durch die Ungewöhnlichkeit eines Nachweises notwendig, wird die Melderin/der Melder von den entsprechenden Kommissionen unter der bei Ornitho.de hinterlegten E-mail-Adresse angeschrieben, und gebeten, eine solche Dokumentation nachzureichen. Der Datensatz wird dann intern, d.h. öffentlich nicht sichtbar, mit einem gelben Schraubenschlüssel markiert.

Wird dann innerhalb von ca. drei Monaten keine schriftliche Dokumentation bei der AKBW, bzw. DAK eingereicht, wird dieser Datensatz dauerhaft mit einem roten Ausrufezeichen markiert und ist dann nicht mehr öffentlich, sondern nur noch für die Melderin/den Melder und Personen mit Sonderrechten sichtbar und geht nicht in die weiteren Auswertungen mit ein. Dieser Status kann bei der Nachreichung einer schriftlichen Dokumentation revidiert werden.

Anerkannte Nachweise seltener Vogelarten werden mit einem grünen Haken hinter dem Dreieck-Symbol markiert, nicht anerkannte Nachweise seltener Vogelarten werden ebenfalls mit einem roten Ausrufezeichen markiert und gehen nicht mehr in weitere Auswertungen mit ein, können aber jederzeit Gegenstand einer späteren Revision sein, da sie nicht gelöscht werden.