Arbeitsweise

Die Arbeitsweise der AKBW orientiert sich an den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der europäischen Seltenheitenkommissionen AERC, den sogenannten “Texel-Richtlinien”. Sie können diese Richtlinien z.B. in Limicola 7: 211-213, bzw. Dutch Birding 15: 31-32 oder British Birds 86: 301-302 oder aber auf der homepage der AERC http://www.aerc.eu/ nachlesen.

Triel (Foto: I. Weiß)

Triel (Foto: I. Weiß)

Die eingehenden Dokumentationen werden vom Koordinator (wenn nötig) digitalisiert und gesammelt in Form von so genannten Umläufen dreimal im Jahr (im Februar, Juli und November) durch die Kommissionsmitglieder beurteilt.

Fälle die nicht eindeutig sind, werden von den Mitgliedern der Kommission intensiv diskutiert, vor allem wenn weitere Dokumentationen oder Rückfragen notwendig erscheinen, oder Spezialliteratur beschafft werden muss. Die Dokumentation, bzw. die Belege fraglicher Fälle werden wenn nötig auch externen Spezialisten für einzelne Artgruppen zur Stellungnahme vorgelegt, um eine Beurteilung auf höchstem fachlichem Niveau zu gewährleisten. Die Korrespondenz eines solchen Falles kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Am Ende eines solchen Umlaufes werden die Daten anhand der Beurteilung als „ausreichend dokumentiert“ anerkannt oder als „nicht ausreichend dokumentiert“ begründet abgelehnt. Für eine Ablehnung bedarf es der Stimmen von zwei Kommissionsmitgliedern. Bitte beachten Sie, dass die Ablehnung einer Dokumentation bedeutet, dass die vorliegende Meldung einer Vogelart, bzw. Unterart aufgrund der beschriebenen Merkmale in der Dokumentation nach der derzeitigen Informationslage als wissenschaftlich nicht gesichert gelten und damit keinen Eingang in die Statistik bzw. Literatur erhalten kann. Es bedeutet nicht, dass es sich nicht um diese Vogelart bzw Unterart gehandelt haben kann, die Bestimmung definitiv falsch war oder die Beobachtung unrealistisch oder nicht existent war. Wenn sich die Informationslage aufgrund neuer Erkenntnisse ändert, so werden ältere, auch abgelehnte Dokumentationen unter diesen Aspekten einer Revision unterzogen. Somit können auch zunächst abgelehnte Dokumentationen im Zuge einer Revision nachträglich anerkannt werden. Als Konsequenz daraus sollten prinzipiell alle Nachweise meldepflichtiger Vogelarten dokumentiert und bei der AKBW eingereicht werden, auch wenn Sie der Meinung sein sollten „zu wenige“ Merkmale erkannt zu haben.

Stellt sich bei der Beurteilung eines Falles heraus, dass wichtige Informationen für eine fundierte Begutachtung fehlen, erfolgt eine Nachfrage beim Melder bzw. Mitbeobachtern, um eventuell weitere Einzelheiten über die Beobachtung in Erfahrung zu bringen. Die Beurteilung wird in einem solchen Fall erst im nächsten Umlauf vorgenommen. Die Melder können sich in der Regel zum Zeitpunkt des folgenden Umlaufes auf der homepage über die Beurteilung der Kommission (siehe „Bearbeitungsstand“) informieren. Die Ergebnisse der Arbeit der AKBW werden in einem Jahresbericht in den Ornithologischen Jahresheften Baden-Württemberg, der Mitgliederzeitschrift der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW), publiziert. Die Berichte vergangener Jahre können sie auf der Seite „Jahresberichte“ herunterladen.

Schlangenadler (Foto: I. Weiß)

Schlangenadler (Foto: I. Weiß)

Sollten Daten für mögliche Publikationen (z. B. Auswertungen über eine bestimmte Vogelart oder für Gebietsavifaunen) dringend benötigt oder ältere Meldungen nachgeprüft werden, kann die Kommission diese Meldungen bevorzugt bearbeiten. Diesbezügliche Absprachen können mit dem Koordinator der Kommission getroffen werden.

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